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Kanzleramtschef Braun zu Ausreiseverboten aus Corona-Hotspots

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sah angesichts höherer Fallzahlen «Anlass zur Sorge». Wer sich auf Reisen nicht an Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln halte, gehe nicht nur ein Risiko für sich selbst ein, sonder handele auch «gegen das Gemeinwohl», sagte er in Berlin. Deshalb sei es wichtig, sich auch weiterhin an wesentliche Grundregeln zu halten wie 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen, Händewaschen und das Tragen von Schutzmasken.

Freiwillige Testmöglichkeiten gibt es in Deutschland bereits an einigen Flughäfen. Rückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, sofern sie sich nicht freiwillig testen lassen und das Ergebnis dabei negativ ist. Auch an Bahnhöfen und Grenzübergängen sollen Test-Möglichkeiten verstärkt geschaffen werden.

Ferner beraten Gesundheitsminister von Bund und Ländern über Pflicht-Tests. Und wie üblich beruft man sich auf das Infektionsschutzgesetz.
ABER!!
 
Lt. Gesetzesentwurf der FDP (Partei und Bundestagsfraktion – Drucksache 19/20042) vom 16.06.20 heißt es:
 
"Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall. Dem Deut-schen Bundestag liegt ein entsprechender Antrag vor (BT-Drs. 19/20046). Die Bundesregierung hat die ihr in § 5 Absatz 2 IfSG eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen seit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite jedoch umfangreich genutzt."

Gesetzesentwurf FDP:

Informationen zu gestiegenen Fallzahlen in Deutschland

Liste des RKI der Risikogebiete