UN-MenschenrechtE


Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs



UN-Völkermordkonvention

Die UN-Völkermordkonvention, das “Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes” (“Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide”, CPPCG) (UN-Genocide-Konvention) ist eine der ältesten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Sie wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits am 9. Dezember 1948 beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft.



Keine Immunität

Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten.

Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form der Immunität. Damit können auch Staatsoberhäupter, Regierungschefs und sonstige Politiker und Beamte wegen Völkermords bestraft werden, selbst wenn sie noch im Amt sind.

 

Artikel IV

Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind.