Grundrechte


Wie weit geht der Staat?

Doku von MONITOR vom 9. April 2020

Elementare Grundrechte wurdenaufgehoben oder stark eingeschränkt. Das öffentliche Leben steht wegen der Corona-Pandemie während der Lockdowns still. Währenddessen erhielten im Frühjahr 2020 Regierungen weiterreichende Ermächtigungen, die die Grundrechte der Bürger weiter beschränken. Im Schnellerfahren wurden im Bundestag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, weitere Landesgesetze zogen und ziehen bis dato nach. Damit wurde die Gewaltenteilung weitgehend aufgehoben, warnen Kritiker und sind besorgt.



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Artikel 20 GG

1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.